Handels- und Gesellschaftsrecht

Bereits mit der Wahl der Rechtsform wird der Grundstein für die unternehmerische Tätigkeit gelegt. Steuerrechtliche, familien- und erbrechtliche Fragen spielen bei der Wahl der Rechtsform bzw. deren Ausgestaltung eine genauso große Rolle, wie die Frage nach der Abhängigkeit der Gesellschaft von den Personen der Gesellschafter.

Im täglichen Geschäft wird eine Vielzahl von Verträgen mit Lieferanten, Zwischenhändlern oder Verbrauchern geschlossen. Detaillierte, rechtssichere Verträge sind unerlässlich um Ihre Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartnern notfalls durchsetzen zu können.

Unsere Leistungen im Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Unterstützung bei der Unternehmensgründung
  • Beratung bei der Wahl der (nationalen oder auch internationalen) Rechtsform, (GbR, OHG, KG, GmbH, AG, UG, Ltd., S.A.R.L, etc.)
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen
  • Beratung bei Kapitalerhöhung oder –herabsetzung
  • Gestaltung von Unternehmensumwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Beendigung)
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen bei Konflikten zwischen Gesellschaftern und der Gesellschaft oder deren Organen
  • Gestaltung und Überprüfung von Handelsvertreter- und Vertragshändlerverträgen
  • Gestaltung von Einkaufs- und Verkaufsbedingungen, sowie Qualitätssicherungs-vereinbarungen
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