BVerfG: Privilegierung von Betriebsvermögen in der Erbschaftssteuer verfassungswidrig
Mit Urteil vom 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvL 21/12) die Steuerprivilegierungen für Betriebsvermögen in der Erbschaftssteuer für verfassungswidrig erklärt. Familienunternehmen droht daher im Erbfall zukünftig eine erheblich höhere Steuerlast. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass ein Unternehmen veräußert werden muss, um die Erbschaftssteuer zahlen zu können. Zwar hat das BVerfG dem Gesetzgeber Gelegenheit gegeben, bis Juni 2016 nachzubessern, wie die entsprechende Regelung dann aussehen wird, lässt sich allerdings nicht vorhersagen.
Für Unternehmer ist es nun dringend notwendig, den Übergang des Unternehmens bereits frühzeitig zu planen. Mit den richtigen Maßnahmen kann rechtzeitig ein Weg gefunden werden, die Steuerlast zu minimieren und so eine Zerschlagung des Unternehmens zu verhindern. Die Maßnahmen müssen auf das Unternehmen abgestimmt sein. Zu denken ist unter anderem an eine (ggfs. teilweise) Übertragung zu Lebzeiten im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, aber auch insbesondere an gesellschaftsrechtliche Gestaltungen zu Sicherung der Liquidität. Diese Maßnahmen wirken allerdings nur mittel- bis langfristig. Lassen Sie sich daher frühzeitig beraten, um Ihr Unternehmen auch nach dem Erbfall in der Familie halten zu können.