Stets auf dem neuesten Stand
Übersicht aller Beiträge. Zurück

EuGH zu Unternehmensseiten auf Facebook

Michael Weber | IT-Recht | Mittwoch, 6.Juni 2018

Der EuGH hat mit Urteil vom 05.06.2018, Az.: C-210/16 entschieden, dass Unternehmen, die eine Facebookseite betreiben, im datenschutzrechtlichen Sinne als “Verantwortlicher” gelten. Facebook installiert nämlich auf dem Rechner jedes Nutzers ein Cookie, das Daten über das Nutzungsverhalten an Facebook sendet. Der Betreiber einer Fanpage, also einer Unternehmensseite, erhält hiervon eine anonymisierte Auswertung. Diese Option kann auch nicht ausgeschaltet werden, das Unternehmen erhält die Auswertung zwingend. Auch, wenn diese Auswertung anonymisiert übermittelt wird, hat das Unternehmen einen Vorteil aus der Datenerhebung. Dies ist der Grund, weshalb der EuGH die Unternehmen mit in der Verantwortung sieht.

Das Urteil ist zwar zum alten Datenschutzrecht ergangen, der Begriff des Verantwortlichen hat sich jedoch nicht geändert. Daher findet das Urteil auch nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weiter Anwendung. Auch nach neuem Recht ist daher der Betreiber einer Fanpage Verantwortlicher i.S.v. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO.

Welche Folgen dieses Urteil nach sich zieht, ist völlig offen. Erste Stimmen meinen, Unternehmen müssten Ihre Facebookseite nun abschalten. Zumindest sind Unternehmen gut beraten, auf Ihrer Facebookseite eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO vorzuhalten. Häufig wird auch auf das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO hingewiesen. Dem dürfte allerdings Art. 11 Abs. 2 DSGVO entgegenstehen. Danach muss das Unternehmen Nutzer nicht identifizieren, nur, um die Informationspflichten nach der DSGVO zu erfüllen. Selbst, wenn der Auskunftsanspruch bestünde, so müssen die erhobenen Daten selbst jedenfalls nicht übermittelt werden, denn dies liefe dem Interesse des Nutzers auf die Anonymisierung entgegen.

Handlungsbedarf besteht aber allemal. Die DSGVO droht zum einen mit drastischen Bußgeldern. Zum Anderen sind bereits die ersten Abmahnungen wegen Datenschutzverstößen im Umlauf. Und eine fehlende Datenschutzerklärung auch auf der Facebookseite lädt Abmahner geradezu ein.