Bankrecht, Kapitalmarktrecht

Banken dienen zum einen der Finanzierung bzw. Kapitalbeschaffung, zum anderen der Geldanlage. Beides birgt Konfliktpotential. Das Ausfallrisiko eines Darlehens ist für Banken und Kunden gleichermaßen im Voraus schwer abzuschätzen, und im Falle riskanter Anlage des Kapitals drohen Verluste. Da Banken auf dem Kapitalmarkt mehr Erfahrungen und Kenntnisse haben, wurden entsprechend hohe Maßstäbe an die ordnungsgemäße Beratung gelegt. Dank unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Banken und ihren Vertragspartnern in sämtlichen Rechtsfragen zur Verfügung.

Unsere Leistungen im Bank- und Kapitalmarktrecht:

  • Bankrechtliche Vertragsgestaltung
  • Überprüfung von Kreditverträgen und Sicherheiten auf Wirksamkeit
  • Vertretung bei Vertragsverhandlungen
  • Verwertung bzw. Abwehr der Verwertung von Sicherheiten
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Rückzahlungsansprüchen
  • Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Anlage- und Beratungsverträgen
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